Arver
GoBD · §147 AO · TR-RESISCAN

GoBD-revisionssicher archivieren.

Arver erfüllt die GoBD technisch in allen fünf Punkten: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Integrität (SHA-256), Auswertbarkeit und automatische Verfahrensdokumentation — auf Basis von §147 AO, HGB und der BMF-GoBD-Novelle Juli 2025. E-Rechnungs-Eingang für XRechnung und ZUGFeRD inklusive. Gehostet in Zürich, Schweiz.

GoBD-konform

Alle fünf Anforderungen der GoBD — Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Integrität, Auswertbarkeit, Verfahrensdokumentation — sind technisch umgesetzt.

XRechnung & ZUGFeRD

Eingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien werden automatisch erkannt, strukturiert ausgelesen und mit Originalbyte revisionssicher archiviert.

Betriebsprüfung in Minuten

Ein Klick erzeugt ein ZIP mit Originalen, index.csv (DATEV), audit_log.json und der aktuellen Verfahrensdokumentation für den Prüfer.

Historie

GoBD-Zeitstrahl — was sich 2025 geändert hat

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) wurden über zwei Jahrzehnte weiterentwickelt. Die BMF-Novelle vom Juli 2025 hat E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) und ihre Aufbewahrungspflichten ausdrücklich adressiert.

  1. 2003

    Erstveröffentlichung der GoBD

    Das BMF veröffentlicht die ursprünglichen Grundsätze zur ordnungsgemäßen elektronischen Archivierung. Der Rahmen gilt bis heute: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Integrität, Auswertbarkeit und Verfahrensdokumentation.

  2. 2014

    GoBD-Novelle

    Klarstellung der Regeln zur elektronischen Speicherung. Cloud-Speicherung wird unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlaubt. Anbieter müssen in der EU/EWR sitzen oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau.

  3. 2019

    GoBD-Update

    Adressiert mobiles Scannen, internationale Standards und präzisiert die Rolle der Verfahrensdokumentation. Schafft die Grundlage für den künftigen E-Rechnungs-Empfang.

  4. 2025

    BMF-Novelle Juli 2025

    Adressiert E-Rechnungen ausdrücklich: Unternehmen müssen XRechnung und ZUGFeRD empfangen können und diese revisionssicher archivieren. Bestätigt, dass die bestehenden fünf GoBD-Anforderungen vollständig auf E-Rechnungen anwendbar sind. Legt Übergangsfristen für die B2B-E-Rechnungspflicht fest.

  5. 2028+

    EU-E-Rechnungspflicht-Rollout

    EU-Mitgliedstaaten führen schrittweise die B2B-E-Rechnungspflicht gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN 16931) ein. Deutschland verlangt XRechnung bereits seit 2020 für B2G (Behörden) und weitet die Pflicht seit 2025 auf B2B aus.

Im Detail

Die fünf technischen Anforderungen im Detail

Die GoBD definieren zusammen mit der TR-RESISCAN (BSI) fünf technische Kernanforderungen. Arver erfüllt alle fünf. Prüfer kontrollieren jeden Punkt in der Betriebsprüfung — hier ist, was sie prüfen und wie Arver die Anforderung erfüllt.

1

Unveränderbarkeit

Principle

Originale dürfen nach Eingang in das Archiv nicht mehr verändert werden.

How Arver implements it

Arver speichert jedes Dokument mit O_EXCL (write-once) auf der Speicherebene. Die Datei wird angelegt und nie mehr verändert oder gelöscht — weder von Nutzern, noch von Administratoren, noch vom System selbst. Die einzige Möglichkeit, ein Dokument zu "ändern", ist eine korrigierte Version hochzuladen, die einen neuen Datensatz mit eigenem Hash und Audit-Eintrag erzeugt.

What auditors check

Prüfer versuchen, ein Dokument zu verändern oder die Speicherebene zu inspizieren. Bei write-once-Speicherung schlägt jede Änderung fehl. Das Audit-Log protokolliert jeden Zugriff, sodass eine unautorisierte Änderung sichtbar wäre.

2

Vollständigkeit

Principle

Alle Belege müssen erfasst sein. Kein Beleg darf fehlen.

How Arver implements it

Arver bietet drei Erfassungspfade, die zusammen alle Belegquellen abdecken: (1) E-Rechnungs-Eingang (rechnung@ihre-firma.arver.app) für eingehende E-Rechnungen, (2) Drag-and-Drop-Upload für Papier-Scans und andere PDFs, (3) automatische Erfassung von E-Mail-Anhängen. Das Compliance-Dashboard zeigt Lücken — wenn z. B. eine Woche lang keine Dokumente erfasst wurden, erscheint eine Warnung.

What auditors check

Prüfer gleichen das Archiv mit externen Quellen ab: Kontoauszüge (um zu bestätigen, dass alle Zahlungen Belege haben), Kassen-TSE-Logs, Posteingangs-Logs. Sie achten auf fehlende Zeiträume oder ungewöhnliche Lücken.

3

Integrität

Principle

Jedes Dokument muss eindeutig identifizierbar und jede Manipulation erkennbar sein.

How Arver implements it

Arver berechnet beim Eingang einen SHA-256-Hash und speichert ihn zusammen mit dem Dokument. Die Audit-Log-Einträge sind verkettet: jeder Eintrag enthält den Hash des vorherigen Eintrags (prev_hash). Wird ein Dokument oder ein Audit-Eintrag geändert, bricht die Kette — die Verifikation erkennt dies sofort.

What auditors check

Prüfer führen eine Hash-Verifikation durch: Sie berechnen SHA-256 ausgewählter Dokumente neu und vergleichen mit dem gespeicherten Hash. Sie prüfen die Audit-Kette durch Neuberechnung aller Hashes. Abweichungen zeigen Manipulation.

4

Auswertbarkeit

Principle

Gespeicherte Daten müssen maschinenlesbar und von Steuer-Software verarbeitbar sein.

How Arver implements it

Arver exportiert den gesamten Archivinhalt als: (1) DATEV-kompatible CSV mit Belegnummer, Datum, Bruttobetrag, USt-Satz und SHA-256-Hash, (2) JSON-Manifest aller Dokumente, (3) maschinenlesbares audit_log.json mit den verketteten Hashes, (4) audit_chain_verification.json mit dem Ergebnis der Kettenprüfung. Das Export-ZIP ist direkt verarbeitbar von DATEV, BMD, Agenda oder jeder anderen Steuer-Software.

What auditors check

Prüfer können Daten in maschinenlesbarer Form anfordern, um eigene Analysen durchzuführen. Sie prüfen, ob der Export in Standard-Tools geöffnet werden kann und die Datenstruktur konsistent ist.

5

Verfahrensdokumentation

Principle

Sie müssen Ihren tatsächlichen Archivierungsprozess dokumentieren.

How Arver implements it

Arver generiert die Verfahrensdokumentation automatisch auf Basis der tatsächlichen Aktivität in Ihrem Archiv: welche Nutzer was hochgeladen haben, welche Integrationen aktiv sind, welche Aufbewahrungsfristen für welche Dokumente gelten. Sie ergänzen Ihre eigene Beschreibung (Prozess, Verantwortlichkeiten, Ausnahmen) und lassen sie durch die Steuerberatung freigeben.

What auditors check

Dies ist die häufigste Beanstandung in Betriebsprüfungen. Prüfer wollen eine aktuelle, korrekte Beschreibung Ihres tatsächlichen Prozesses sehen — keine Vorlage eines Softwareherstellers. Generische, nicht angepasste Vorlagen werden regelmäßig zurückgewiesen.

Aufbewahrung

Aufbewahrung nach Belegart

Aufbewahrungsfristen sind in §147 AO und §257 HGB geregelt. Einige Belege werden 10 Jahre aufbewahrt, andere 6 Jahre. Die Frist beginnt immer mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde — ein Beleg vom 15.03.2024 muss also mindestens bis 31.12.2034 aufbewahrt werden.

BelegartFristRechtsgrundlageBeispiele
Eingangsrechnungen (E-Rechnung)10 Jahre§147 Abs. 3 AO, §257 Abs. 4 HGBXRechnung, ZUGFeRD, PDF
Ausgangsrechnungen10 Jahre§147 Abs. 3 AO, §257 Abs. 4 HGBEigene Rechnungen, Gutschriften, Storno
Kassenbons10 Jahre§147 Abs. 3 AOTSE-signierte Bons
Bankauszüge10 Jahre§147 Abs. 3 AOMonatsauszüge, Kontobestätigungen
Buchungsbelege10 Jahre§147 Abs. 3 AO, §257 Abs. 4 HGBJournal, Hauptbuch, Nebenbücher
Lohnunterlagen10 Jahre§147 Abs. 3 AO, §41 EStGLohnkonto, Abrechnungen, Lohnsteueranmeldungen
Verträge10 Jahre§257 Abs. 4 HGBMietverträge, Lieferverträge, Arbeitsverträge
Jahresabschlüsse10 Jahre§257 Abs. 4 HGBBilanz, GuV, Anhang
Inventare10 Jahre§257 Abs. 4 HGBJährliche körperliche Bestandsaufnahme, Bestandslisten
Verfahrensdokumentation10 JahreGoBD (BMF 2019)Prozessbeschreibung Ihrer Archivierung
Handelsbriefe6 Jahre§257 Abs. 4 HGBAngebote, Auftragsbestätigungen, allgemeine Korrespondenz
Versandbelege6 Jahre§257 Abs. 4 HGBLieferscheine, Frachtdokumente

Formate

XRechnung & ZUGFeRD — was sie sind

Deutschland kennt zwei Standard-E-Rechnungsformate. Beide basieren auf dem europäischen Standard EN 16931. Arver unterstützt beide nativ.

XRechnung

Reines XML, maschinenlesbar, kein PDF.

XRechnung ist das offizielle deutsche E-Rechnungsformat für Behörden (B2G) seit 2020 und für B2B seit 2025. Es ist ein reines XML-Dokument auf Basis von UN/CEFACT Cross-Industry Invoice (CII) D16B mit der deutschen CIUS (Core Invoice Usage Specification).

Standard
EN 16931 / UN/CEFACT CII D16B
Deutsche CIUS
urn:xeinkauf:kunft:rechnung.ubl:2
Dateiformat
Nur XML
Validierung
KOFO-Kosit-Validator

Required fields

  • Rechnungsnummer und -datum
  • Verkäufer- und Käufer-Identifikatoren (USt-ID, Leitweg-ID für B2G)
  • Positionen mit Menge, Einzelpreis, USt-Satz
  • Netto-, USt- und Bruttobeträge
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Lieferdatum und -zeitraum

ZUGFeRD

Hybrid — PDF für Menschen, XML für Maschinen.

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML. Der Empfänger kann das PDF visuell lesen oder das XML automatisch verarbeiten. Frankreich hat ein ähnliches Format namens Factur-X übernommen, die beiden sind seit ZUGFeRD 2.x kompatibel.

Standard
EN 16931 / UN/CEFACT CII
Dateiformat
PDF + eingebettetes XML
Profile
MINIMUM, BASIC, COMFORT, EXTENDED
Kompatibilität
Factur-X (Frankreich)

Profiles

  • MINIMUMNur die Summen. Kleinste Dateigröße.
  • BASIC WLBasic ohne Positionen. Für einfache Rechnungen.
  • BASICBasic mit Positionen.
  • COMFORTEmpfohlen für die meisten Fälle. Volle Daten plus die meisten Erweiterungen.
  • EXTENDEDMaximale Daten. Alle EN-16931-Elemente.

Wie Arver beide Formate verarbeitet

Beim Eingang erkennt Arver automatisch das Format (XRechnung am Namespace, ZUGFeRD am eingebetteten XML im PDF) und parst die strukturierten Daten. Die Metadaten erscheinen in Ihrem Compliance-Dashboard — Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer, Bruttobetrag, USt — ohne dass Sie die Datei öffnen müssen. Das Originalbyte (XML oder Hybrid-PDF) wird mit gespeichert, gehasht und audit-getrackt.

  • Auto-Erkennung nach Dateiendung und MIME-Type
  • Pflichtfelder parsen (Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer, Käufer, Summen)
  • Originalbyte mit SHA-256-Hash speichern
  • Metadaten für Suche und Compliance-Dashboard indizieren
  • Export als DATEV-CSV, JSON-Manifest oder Audit-ZIP

Revisionssicherheit 101

Was bedeutet revisionssicher archivieren?

Revisionssicherheit bezeichnet die Eigenschaft, dass Belege und Aufzeichnungen nach Ablauf des Geschäftsvorfalls nicht mehr verändert werden können — weder absichtlich noch versehentlich. Die Grundlage bildet § 147 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD).

Was muss revisionssicher archiviert werden?

Nach § 147 Abs. 3 AO und § 257 HGB müssen folgende Unterlagen revisionssicher aufbewahrt werden:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen (10 Jahre)
  • Buchungsbelege und Rechnungen (10 Jahre)
  • Kassenbons und Kassenzettel (10 Jahre)
  • Bankauszüge und Kontoauszüge (10 Jahre)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (10 Jahre)
  • Verträge und Vertragsänderungen (10 Jahre)
  • Inventare und Jahresabschlüsse (10 Jahre)
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD (10 Jahre)

Handelsbriefe und sonstige Korrespondenz müssen 6 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 4 HGB). Alle Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde.

Die fünf Anforderungen der GoBD

Die GoBD definieren in Verbindung mit der TR-RESISCAN des BSI fünf technische Kernanforderungen:

  1. 1
    Unveränderbarkeit
    Originale dürfen nach dem Eingang nicht mehr verändert werden.
  2. 2
    Vollständigkeit
    Alle Belege müssen erfasst sein — kein Beleg darf fehlen.
  3. 3
    Integrität
    SHA-256-Hash pro Dokument, verkettete Hashes im Audit-Log.
  4. 4
    Auswertbarkeit
    DATEV-CSV, JSON-Export, maschinenlesbares Audit-Log.
  5. 5
    Verfahrensdokumentation
    Prozessbeschreibung der eigenen Nutzung.

Arver erfüllt alle fünf Anforderungen technisch. Die organisatorische Verantwortung — etwa die korrekte Prozessbeschreibung — bleibt beim Unternehmen.

Vergleich

Wie unterscheidet sich Arver von Papierablage und klassischen DMS?

Direkter Vergleich der drei Ansätze für revisionssichere Archivierung.

EigenschaftArverPapierKlassisch
ArchitekturCloud-native, PostgreSQL, EU-Hosting in ZürichAblageordner im Büro, oft ungeordnetFile-Server mit Active Directory, häufig ohne Versionierung
SpeicherungWrite-once (O_EXCL), SHA-256 pro Dokument, verketteter Audit-TrailPhysische Sicherheit, aber keine ManipulationserkennungÄnderbar durch jeden mit Zugriff — keine Integritätsprüfung
E-Rechnungs-EingangEigene E-Mail-Inbox · XRechnung/ZUGFeRD/PDF automatisch erkanntManuell scannen und ablegenManueller Upload, oft ohne OCR
AufbewahrungsfristenAutomatisch pro Dokument verwaltetManuelle Ablage, oft ohne Fristen-TrackingManuell, häufig fehlerhaft
VerfahrensdokumentationAutomatisch generiert auf Basis Ihrer tatsächlichen NutzungManuell per Word-Vorlage, oft veraltetVorlage, selten an tatsächliche Nutzung angepasst
Audit-ExportEin-Klick: ZIP mit Originalen + index.csv + audit_log.jsonAktenordner dem Prüfer übergebenManuelles Zusammensuchen von Dateien
PreisAb 19 €/Monat (Solo-Plan)Drucker, Papier, Aktenordner, Lagerflächeab 125 € (klassische DMS-Suiten)

FAQ

Fragen zur revisionssicheren Archivierung mit Arver

Die häufigsten Fragen deutscher Unternehmen zur GoBD, § 147 AO und unserer Lösung — ausführlich beantwortet.

01Was bedeutet Revisionssicherheit konkret?+
Revisionssicherheit bedeutet, dass ein Dokument nach dem Eingang in das Archiv nicht mehr verändert werden kann — weder absichtlich durch einen böswilligen Mitarbeiter noch versehentlich durch einen technischen Fehler. Technisch wird das durch eine Kombination aus drei Maßnahmen erreicht: (1) Write-once-Speicherung, die das Überschreiben einer Datei physisch unmöglich macht; (2) SHA-256-Hashing, das jede Datei mit einem eindeutigen Fingerabdruck versieht, mit dem sich spätere Manipulationen rechnerisch nachweisen lassen; (3) Verkettung der Hashes im Audit-Log, sodass jede Änderung an einem einzelnen Eintrag die gesamte Kette bricht. Arver implementiert alle drei Maßnahmen ohne weitere Konfiguration.
02Welche Rolle spielt die Verfahrensdokumentation bei der Betriebsprüfung?+
Die Verfahrensdokumentation ist das am häufigsten fehlende Element bei Betriebsprüfungen — DATEV weist regelmäßig darauf hin, dass viele Unternehmen zwar Software einsetzen, aber die dazugehörige Verfahrensdokumentation nicht vorlegen können. Sie beschreibt, WELCHE Software Sie nutzen, WIE Sie sie nutzen (welche Belege kommen wo rein, wer hat Zugriff, welche Fristen gelten), und WARUM (auf welcher Rechtsgrundlage). Arver generiert die Verfahrensdokumentation automatisch auf Basis Ihrer tatsächlichen Nutzung — Sie müssen die Beschreibung Ihrer Prozesse nur noch ergänzen und durch die Steuerberatung freigeben lassen.
03Welche Fristen gelten für welche Belege?+
Die Aufbewahrungsfristen sind in § 147 Abs. 3 AO und § 257 HGB geregelt: Handelsbriefe und sonstige Korrespondenz 6 Jahre, alle Buchungsbelege (Rechnungen, Kassenbons, Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Verträge, Jahresabschlüsse, Inventare, Verfahrensdokumentation) 10 Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde. Bei einem Beleg vom 15.03.2024 endet die 10-Jahres-Frist also am 31.12.2034. Arver verwaltet diese Fristen automatisch pro Dokument und meldet 90 Tage vor Ablauf, damit Sie rechtzeitig reagieren können.
04Wie erkennt Arver eine XRechnung?+
Beim Eingang prüft Arver zunächst den MIME-Type und die Datei-Endung. Bei einer .xml-Datei oder einer PDF mit eingebettetem XML wird der Inhalt mit einem XML-Parser analysiert. Erkannt werden XRechnung (basierend auf dem urn:xeinkauf-Namespace) und ZUGFeRD (basierend auf dem urn:ferd-Namespace). Aus beiden Formaten extrahiert Arver die Pflichtfelder: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Bruttobetrag, Währung, Verkäufer, Steuerbetrag und USt-Satz. Diese Metadaten werden zusammen mit dem Originalbyte und dem SHA-256-Hash in der Datenbank gespeichert. Sie erscheinen sofort im Compliance-Dashboard, ohne dass Sie die Datei öffnen müssen.
05Warum ist eine E-Rechnung nicht automatisch revisionssicher?+
Eine E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) ist zunächst nur ein elektronisches Dokument. Ob sie revisionssicher ist, hängt davon ab, WIE Sie sie aufbewahren: Eine E-Rechnung im E-Mail-Postfach ist NICHT revisionssicher — Sie kann gelöscht werden, der Mailserver kann crashen, das Postfach kann archiviert werden. Auch eine XRechnung auf einer Festplatte ist nicht revisionssicher — die Festplatte kann ausfallen, die Datei kann bearbeitet werden. Revisionssicherheit entsteht erst durch die Kombination: (1) Write-once-Speicherung, (2) Hashing zur Integritätsprüfung, (3) Audit-Log mit verketteten Hashes, (4) automatische Aufbewahrungsfristen, (5) Verfahrensdokumentation. Arver liefert alle fünf.
06Kann ich Arver auch ohne E-Rechnungs-Pflicht nutzen?+
Ja. Die E-Rechnungs-Pflicht betrifft in Deutschland alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen seit 2025 (B2B). Aber auch Selbständige, die nur B2C arbeiten, oder Vereine profitieren von der revisionssicheren Ablage. Wenn Sie Ihre Buchhaltung dem Finanzamt gegenüber belegen können wollen, brauchen Sie revisionssichere Speicherung unabhängig davon, ob Ihre Belege als E-Rechnung oder als PDF kommen. Arver verarbeitet beide Formate identisch — XRechnung wird zusätzlich strukturiert ausgelesen, PDFs werden als Original mit Hash abgelegt.
07Wie funktioniert der Audit-Export bei einer Betriebsprüfung?+
Bei einer Betriebsprüfung klicken Sie im Dashboard auf "Audit-Export". Arver erzeugt ein ZIP mit folgenden Inhalten: (1) /belege/ — alle Originale mit dem Originalbyte, das Sie eingespielt haben; (2) /index.csv — eine DATEV-konforme Tabelle mit Belegnummer, Datum, Bruttobetrag, USt-Satz und SHA-256-Hash; (3) /audit_log.json — alle Aktionen mit Zeitstempel, Akteur und Ziel, mit verketteten Hashes zur Manipulationserkennung; (4) /audit_chain_verification.json — das Ergebnis einer programmatischen Prüfung der Audit-Kette; (5) /verfahrensdokumentation.md — die aktuelle Verfahrensdokumentation als Markdown; (6) /README.txt — eine Erklärung des Pakets für den Prüfer. Das Paket ist in unter zwei Minuten erzeugt und enthält alles, was ein Prüfer für die Plausibilisierung benötigt.
08Was kostet Arver im Vergleich zu DATEV oder ecoDMS?+
DATEV-Schnittstellen für DMS-Funktionen kosten je nach Umfang zwischen 125 € (ecoDMS Business) und mehreren tausend Euro pro Jahr (DATEV DMS, DocuWare). Hinzu kommen Schulungsaufwand und IT-Betrieb. Arver startet bei 19 €/Monat für den Solo-Plan (1 Nutzer, 1 GB Archiv) und kostet im Mittelstandsplan 79 €/Monat (5 Nutzer, 20 GB Archiv). Der Kanzlei-Plan für Steuerberatungen mit Mehrmandantenfähigkeit kostet 249 €/Monat. Alle Pläne enthalten E-Rechnungs-Eingang, Compliance-Dashboard, Verfahrensdokumentation und Audit-Export ohne Aufpreis. Es gibt keine Setup-Gebühr und keine Mindestlaufzeit.
09Muss ich Steuerberater:innen Zugriff geben?+
Auf dem Solo- und Mittelstand-Plan können Sie Ihrer Steuerberatung einen Lesezugriff einräumen — sie sieht das gleiche Compliance-Dashboard und kann den Audit-Export herunterladen, aber keine Dokumente ändern oder löschen. Auf dem Kanzlei-Plan ist die Mehrmandantenfähigkeit eingebaut: Eine Kanzlei verwaltet alle ihre Mandanten aus einem einzigen Dashboard, mit rollenbasierten Zugriffsrechten pro Mandant. Ihre Kanzlei kann die Verfahrensdokumentation direkt in Arver freigeben, was den jährlichen Compliance-Review deutlich vereinfacht.
10Was passiert, wenn ich Arver kündige?+
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen einen vollständigen Export: alle Dokumente im Originalformat, eine index.csv mit allen Metadaten, das vollständige Audit-Log als JSON, sowie Ihre Verfahrensdokumentation als Markdown. Nach 30 Tagen werden Ihre Daten gelöscht — auf Wunsch mit einer schriftlichen Bestätigung. Sie können den Export auch ohne Kündigung jederzeit anfordern, falls Sie zu einem anderen System wechseln möchten. Es gibt keine Lock-in-Falle — Ihre Daten gehören Ihnen.
11Ist Arver für Schweizer Unternehmen geeignet?+
Arver ist primär für den EU-Markt konzipiert. Die Architektur unterstützt mehrere Compliance-Engines, die pro Land konfiguriert werden können. Für Schweizer Unternehmen empfehlen wir die Kombination aus Arver (für die revisionssichere Speicherung) und einer Schweizer Steuerlösung — die beiden Systeme können über die DATEV-CSV-Schnittstelle verbunden werden. Beachten Sie, dass die Schweizer Aufbewahrungspflichten (10 Jahre nach Art. 958f OR) inhaltlich mit §147 AO vergleichbar sind, aber andere Fristberechnungen und Vorlagepflichten haben. Arver kann die Verfahrensdokumentation auch für Schweizer Mandanten generieren — sprechen Sie uns für die Konfiguration an.
12Wer haftet, wenn ein Dokument verloren geht?+
In unseren AGB ist die Verfügbarkeit geregelt. Arver garantiert eine monatliche Verfügbarkeit von 99,9 %, gemessen an der API. Die Dokumente werden in Zürich (Schweiz) auf zwei unabhängigen Storage-Systemen mit täglichen Backups gespeichert. Bei einem Datenverlust seitens Arver erhalten Sie eine pauschale Gutschrift — die gesetzliche Verantwortung für die Aufbewahrung Ihrer Belege liegt allerdings bei Ihnen als Unternehmer. Wir empfehlen, parallel eine zweite Kopie der wichtigsten Belege auf Ihrem lokalen DATEV-System zu führen, falls Sie eine zweite Verteidigungslinie wünschen.

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14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. Setup in unter 5 Minuten — und Sie sind für die nächste Betriebsprüfung vorbereitet.